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Häufige Fragen zum Zügeln in der Stadt Zürich

Fünfzehn Fragen, die in Zürich bei fast jedem Wohnungswechsel auftauchen – kurz beantwortet, mit dem Hinweis auf die zuständige Stelle und ohne Angaben, die sich nicht belegen lassen.

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Beschriftete Umzugskartons in einem Treppenhaus in Zürich
Fünfzehn Antworten

Anmeldung, Entsorgung, Parkfeld und Fristen

Die Fragen sind so sortiert, wie sie beim Zügeln auftauchen: zuerst die Meldepflichten, dann Fahrzeug und Strom, danach Entsorgung, Parkfeld und Mietrecht. Wo eine Angabe unsicher ist, sagen wir das – lieber ein Hinweis auf die zuständige Stelle als eine Zahl, die nicht stimmt.

Bis wann muss ich mich nach dem Zügeln in Zürich melden?

Innerhalb von 14 Tagen. Das gilt sowohl für den Zuzug in die Stadt als auch für einen Wohnungswechsel innerhalb von Zürich: Die Meldepflicht der Adressänderung beträgt 14 Tage ab Umzug. Die Meldung online erfassen können Sie frühestens 30 Tage vor dem Einzug. Wer die Frist verstreichen lässt, holt die Meldung nach – die Stadt führt das Einwohnerregister unabhängig davon weiter.

Wo melde ich mich am Schalter an?

Bei einem der drei Personenmeldeämter – die früher üblichen Anlaufstellen in den einzelnen Stadtkreisen wurden zusammengelegt. Die drei Standorte sind: Zürich Süd im Stadthaus am Stadthausquai 17, Zürich Nord beim Bahnhof Oerlikon an der Hofwiesenstrasse 370 und Zürich West beim Helvetiaplatz an der Hohlstrasse 35. Alle drei sind für die gesamte Stadt zuständig, unabhängig davon, in welchem Kreis Sie wohnen. Geöffnet sind sie Montag bis Freitag von 8 bis 16.30 Uhr.

Kann ich einfach am Schalter vorbeigehen?

Nur mit Termin. Eine Vorsprache vor Ort ist ausschliesslich mit vorheriger Terminvereinbarung möglich, und seit Anfang Mai 2026 werden sämtliche Dienstleistungen des Personenmeldeamts auf Termin angeboten – von der Adressänderung über Ausländerausweise bis zum Wochenaufenthalt. Den Termin reservieren Sie online über das Reservationstool der Stadt. Planen Sie diesen Schritt vor dem Zügeltag ein, nicht danach.

Welche Unterlagen brauche ich für die Anmeldung?

Schweizerinnen und Schweizer bringen Pass oder Identitätskarte, den Mietvertrag oder einen Wohnungsausweis sowie die Karte der Krankenkasse mit. Ausländische Staatsangehörige legen zusätzlich den Ausländerausweis und die Zivilstandspapiere im Original vor. Legen Sie die Papiere vor dem Zügeltag zur Seite – erfahrungsgemäss verschwinden gerade Mietvertrag und Ausweise zuverlässig im letzten Karton.

Kann ich den Umzug online melden?

Meistens ja. Für einen Wohnungswechsel innerhalb der Stadt Zürich nutzen Sie die städtische Plattform, die nach dem Login in «Mein Konto» bereitsteht. Für die Neuanmeldung in Zürich oder den Wegzug in eine andere Gemeinde verwenden Sie die Plattform eUmzugCH. Wer aus dem Ausland zuzieht, meldet sich immer persönlich und mit vereinbartem Termin an.

Ich ziehe aus dem Ausland nach Zürich – was ist anders?

Bei einem Zuzug aus dem Ausland ist eine Terminvereinbarung zwingend, und die Meldung läuft nicht über eUmzug. Zuständig für Bewilligungsfragen ist das Migrationsamt des Kantons Zürich an der Berninastrasse 45, Postfach, 8090 Zürich; die Schalterhalle ist Montag bis Freitag von 8 bis 16.30 Uhr offen. Das Amt arbeitet ohne E-Mail, Anfragen laufen über das Kontaktformular.

Brauche ich für den Kantonswechsel eine Bewilligung?

EU- und EFTA-Bürgerinnen und -Bürger brauchen für den Kantonswechsel keine Bewilligung, ihr Ausweis gilt in der ganzen Schweiz. Drittstaatsangehörige mit einer Aufenthaltsbewilligung B benötigen die Zustimmung des Migrationsamts des Kantons Zürich. Wer eine Niederlassungsbewilligung C besitzt, hat Anspruch auf den Kantonswechsel, sofern keine Widerrufsgründe vorliegen.

Wie melde ich Auto und Kontrollschilder um?

Über das Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich. Die Adressänderung erfassen Sie online und schicken die Fahrzeugausweise im Original per Post ein; neue Kontrollschilder und Dokumente erhalten Sie innerhalb von 5 bis 10 Arbeitstagen. Wer nur einen Führerausweis im Kreditkartenformat besitzt und kein Fahrzeug hält, muss gar keine Unterlagen einsenden.

Wie melde ich den Strom um?

In der Stadt Zürich liefert das ewz. Die Umzugsmeldung erfassen Sie online über «Mein ewz», erreichbar auch über «Mein Konto» der Stadt. Melden Sie sich frühzeitig, am besten ein bis zwei Wochen vor der Schlüsselübergabe – dann stimmen Zählerstand und Rechnungsperiode. Für einen Wechsel der Liegenschaftsverwaltung gibt es ein eigenes Formular.

Wohin mit dem Sperrgut aus der alten Wohnung?

Sperrgut ist brennbarer Abfall, der zu gross und zu schwer für den Züri-Sack ist: Matratzen, Möbel, Teppiche, Koffer, Skier, Korbwaren. Elektrogeräte, Hauskehricht und Öfen gehören nicht dazu. Sie bringen Sperrgut auf einen Recyclinghof oder zum Mobilen Recyclinghof, lassen es von ERZ abholen oder geben es der Zügelfirma mit. Die Stadt empfiehlt, Möbel vorher nach Material zu trennen.

Wie funktioniert der Abhol-Service von ERZ?

Bestellt wird ausschliesslich telefonisch beim Service Center, entweder Sie rufen an oder Sie lassen sich zur gewünschten Zeit zurückrufen. Rechnen Sie mit rund drei Arbeitstagen Vorlauf; abgeholt wird von Montag bis Freitag im Lauf des Tages. Das Material muss vor 7 Uhr gut sichtbar vor der Liegenschaft oder auf dem Gehsteig bereitstehen. Kein Stück darf länger als 2,5 Meter oder schwerer als 40 Kilogramm sein.

Wann sind die Recyclinghöfe geöffnet?

Der Recyclinghof Looächer ist Montag bis Freitag von 7 bis 17 Uhr und samstags von 7.30 bis 14 Uhr offen, der Recyclinghof Werdhölzli Montag bis Freitag von 13 bis 19 Uhr und samstags von 7.30 bis 14 Uhr. Sonntags sind beide geschlossen. In Werdhölzli können Sie nicht bar bezahlen. In Looächer gibt es einen Tauschplatz für kleinere, handliche Gegenstände.

Wie lange darf ein Parkfeld reserviert bleiben?

Maximal 14 Tage. Die Auftragsbestätigung der Stadt erhalten Sie in der Regel innerhalb von zwei Arbeitstagen. Den Antrag stellen Sie online; in der blauen Zone mindestens sieben Arbeitstage, in der weissen Zone mindestens drei Arbeitstage vor dem Termin. Wird es sehr kurzfristig, wenden Sie sich an die Kreischefin oder den Kreischef des betreffenden Polizeikreises.

Darf der Zügelwagen in die Altstadt fahren?

In den Fussgängerzonen gilt grundsätzlich ein allgemeines Fahrverbot. Für Anlieferung und Güterumschlag gibt es eine zeitliche Ausnahme: Zugefahren werden darf nur zwischen 5 und 12 Uhr, und zwar im Schritttempo; parkiert wird nur auf markierten Feldern. Wer ausserhalb dieses Fensters zufahren muss, braucht eine Zufahrtsbewilligung. Eine Zufahrtsbewilligung erlaubt kein Parkieren.

Welcher Kündigungstermin gilt für meine Wohnung?

Der Termin aus Ihrem Mietvertrag. Das Gesetz nennt nur Mindestfristen: drei Monate für Wohnungen, sechs Monate für Geschäftsräume. Ortsüblich werden in Zürich vor allem Termine am Ende eines Quartals genannt, eine verbindliche amtliche Liste gibt es dafür aber nicht. Wenn Sie sicher sein wollen, fragen Sie die Schlichtungsbehörde am Bezirksgericht, in dessen Kreis die Wohnung liegt.

Noch offen?

Wo Sie weiterlesen können

Drei Themen sind zu umfangreich für eine kurze Antwort und haben deshalb eine eigene Seite bekommen.

  • Halteverbot in Zürich – das ganze Verfahren der Parkplatzreservation, mit Fristen, Altstadtregeln und den häufigsten Fehlern.
  • Zügeltermine in Zürich – gesetzliche Kündigungsfristen, ortsübliche Termine und die Frage, welcher Wochentag sich lohnt.
  • Umzug Zürich Kosten – Richtwerte nach Zimmerzahl, Stundenansatz, Zuschläge und Endreinigung.

Für einzelne Stadtkreise haben wir zusammengestellt, was vor Ort zählt: Kreis 9 Altstetten, Kreis 3 Wiedikon und Kreis 11 Oerlikon.

Woher diese Antworten stammen

Alle Angaben zu Fristen, Zuständigkeiten und Abläufen stammen aus den Veröffentlichungen der Stadt Zürich, des Kantons Zürich und der Gerichte des Kantons Zürich. Preisangaben sind Richtwerte von Vergleichsofferten.ch.

Gebühren nennen wir nicht: Sie ändern sich, und für den Vergleich von Zügelofferten sind sie ohnehin nicht der entscheidende Posten. Fragen Sie im Zweifel direkt bei der zuständigen Stelle nach.

Stand der Angaben: September 2026.

Ihre Anfrage

Wie die Offertanfrage funktioniert

Sie beschreiben Ihren Umzug einmal: Adressen, Wunschtermin, Zimmerzahl, Stockwerk, Lift, besondere Stücke und Zusatzwünsche wie Packen, Entsorgung oder Endreinigung. Die Anfrage geht an Zügelunternehmen, die in der Stadt Zürich tätig sind; bis zu 5 davon melden sich mit einem Angebot oder vereinbaren eine Besichtigung.

Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich. Sie entscheiden anschliessend, ob und mit wem Sie einen Vertrag abschliessen – dieser kommt ausschliesslich zwischen Ihnen und der gewählten Firma zustande. Vergleichsofferte vermittelt und führt selbst keine Umzüge durch.